Richtlinie und Gesetz sind verschiedene Ebenen
Eine interne KI-Richtlinie regelt, wie Mitarbeitende KI nutzen. Der EU AI Act regelt Pflichten von Anbietern, Betreibern, Importeuren und Händlern von KI-Systemen. Eine Richtlinie kann helfen, gesetzliche Pflichten umzusetzen. Sie ersetzt aber nicht die Klärung, ob und in welcher Rolle eine Organisation unter das Gesetz fällt.
Gilt der AI Act für Schweizer Organisationen?
Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Der AI Act kann trotzdem anwendbar sein. Nach Art. 2 erfasst er unter anderem Anbieter, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen, und Anbieter und Betreiber aus Drittstaaten, wenn die vom System erzeugte Ausgabe in der EU verwendet wird. Wer Kunden in der EU bedient oder KI-gestützte Produkte dorthin liefert, sollte die Anwendbarkeit prüfen lassen.
Zeitplan
Die EU-Kommission hat Anpassungen an einzelnen Fristen vorgeschlagen. Der aktuelle Stand sollte vor jeder Planung auf den offiziellen Seiten der Kommission geprüft werden.
- Inkrafttreten am 1. August 2024
- Verbote und Pflicht zur KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025
- Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gelten seit dem 2. August 2025
- Weitere Pflichten, insbesondere für Hochrisiko-Systeme, folgen gestaffelt ab August 2026
Was die Richtlinie abdecken kann
Eine Richtlinie kann verbotene Praktiken ausdrücklich ausschliessen, die Erfassung von KI-Anwendungen im Inventar verlangen, Schulungspflichten festlegen und Transparenz gegenüber Betroffenen regeln. Damit unterstützt sie die Umsetzung von Art. 4 zur KI-Kompetenz und Art. 50 zu Transparenzpflichten.
Was separat bleibt
Pflichten für Hochrisiko-Systeme wie Risikomanagementsystem, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und Registrierung lassen sich nicht über eine Nutzungsrichtlinie erfüllen. Sie erfordern eigene Prozesse und in der Regel rechtliche Beratung. Die Richtlinie sollte darauf verweisen, aber nicht den Eindruck erwecken, diese Pflichten abzudecken.
Einordnung durch techtask
techtask unterstützt bei KI-Governance, Inventar, Richtlinie und technischer Umsetzung. Die rechtliche Beurteilung der Anwendbarkeit des AI Act gehört in die Hände spezialisierter Juristinnen und Juristen. Wir arbeiten mit ihnen zusammen.
Quellen
Primärquellen und offizielle Dokumentation.
Passende Beratung
Vom Wissen zur belastbaren Entscheidung.
Wir unterstützen Sie bei der Einordnung, Konzeption und Umsetzung im konkreten Organisationskontext.
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