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    Microsoft-Lizenzen öffentlich beschaffen

    Bei Microsoft-Lizenzen wird meist nicht das Produkt, sondern der Lizenzpartner ausgeschrieben. Vertragsmodelle, Zuschlagskriterien und Preisrisiken im Überblick.

    Von Roger HaueterVeröffentlicht am Aktualisiert am 3 Minuten

    Microsoft-Lizenzen gehören zu den grössten wiederkehrenden IT-Ausgaben vieler Verwaltungen. Weil die Software nur von einem Hersteller stammt, entsteht oft der Eindruck, eine Ausschreibung sei nicht nötig. Das ist meist falsch: Ausgeschrieben wird in der Regel nicht das Produkt, sondern der Lizenzpartner, über den Sie die Lizenzen beziehen, und die Leistungen, die er dazu erbringt.

    Was eigentlich beschafft wird

    Gegenstand Wettbewerb möglich? Hinweis
    Die Microsoft-Produkte selbst nein, Hersteller ist gesetzt Produktwahl muss sachlich begründet und dokumentiert sein
    Der Lizenzpartner (Reseller, CSP-Partner) ja, mehrere Anbieter Hauptgegenstand der Ausschreibung
    Lizenzberatung und Optimierung ja oft unterschätzt, hoher Einfluss auf Kosten
    Verwaltung, Reporting, jährlicher Abgleich ja Qualität entscheidet über Aufwand in der Verwaltung

    Ein freihändiger Zuschlag an einen einzelnen Lizenzpartner lässt sich deshalb oberhalb der Schwellenwerte kaum begründen. Die technische Abhängigkeit von Microsoft-Produkten rechtfertigt allenfalls die Produktwahl, nicht die Wahl des Händlers.

    Die Vertragsmodelle

    • Enterprise Agreement (EA): Rahmenvertrag über in der Regel drei Jahre mit jährlichem Abgleich. Seit November 2025 gibt es für Online-Dienste keine Mengenrabattstufen mehr; grosse Organisationen zahlen damit für Cloud-Dienste den gleichen Basispreis wie kleinere.
    • Cloud Solution Provider (CSP): Bezug über einen Partner mit monatlicher, jährlicher oder mehrjähriger Bindung. Flexibler, aber stark abhängig von Konditionen und Service des Partners.
    • Rahmenverträge der öffentlichen Hand: Prüfen Sie, ob Ihre Organisation über eine zentrale Beschaffungsstelle oder eine Einkaufsgemeinschaft bereits Zugang zu einem bestehenden Vertrag hat.

    Preisrisiken einplanen

    Microsoft hat die Preise für Microsoft 365 per Juli 2026 erhöht und die Rabattstufen im Enterprise Agreement abgeschafft. Für die Ausschreibung bedeutet das:

    1. Kostenschätzung realistisch rechnen: Preissteigerungen über die ganze Laufzeit einbeziehen; der Auftragswert entscheidet über das Verfahren.
    2. Preismodell klar definieren: Bewerten Sie die Marge oder den Aufschlag des Partners auf die Microsoft-Listenpreise, nicht absolute Preise, die sich während der Laufzeit ändern.
    3. Anpassungsklauseln regeln: Wie werden Preisänderungen von Microsoft weitergegeben, und was gilt bei neuen Produkten wie Copilot?
    4. Laufzeit begrenzen: Rahmenverträge dürfen nach BöB und IVöB in der Regel höchstens fünf Jahre dauern.

    Sinnvolle Zuschlagskriterien

    Kriterium Was bewertet wird Typische Gewichtung
    Preis Aufschlag auf Microsoft-Listenpreise, Servicepauschalen hoch
    Lizenzberatung Qualifikation, Vorgehen zur Optimierung, Referenzen mittel
    Verwaltung und Reporting Portal, Berichte, Unterstützung beim jährlichen Abgleich mittel
    Support Reaktionszeiten, Sprache, Ansprechpersonen tief bis mittel

    Häufige Fehler

    • Produkte und Partner werden in einem Los vermischt, sodass kein echter Wettbewerb entsteht.
    • Die Kostenschätzung berücksichtigt nur das erste Jahr.
    • Die Lizenzmengen beruhen auf dem Ist-Zustand statt auf dem Zielbild, etwa nach einer Migration oder mit Copilot.
    • Exit und Wechsel des Partners sind nicht geregelt.

    Weiterlesen: Verfahrensarten und Schwellenwerte · BöB und IVöB für IT-Beschaffungen · Zuschlagskriterien in der IT-Beschaffung · Copilot-Lizenzen im Vergleich · Vendor Lock-in in der Cloud-Beschaffung

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